Bitte lesen Sie die AGB aufmerksam durch. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen & Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend TN = Teilnehmer/Teilnehmerin genannt) und uns (nachfolgend tld –thelongestdrive.de - ) zustandekommenden Reisevertrages sein.thelongestdrive.de & golf-circle.com ist der Webauftritt um Golfreisen und sonstige Leistungen rund um den Golfsport zu kommunizieren. Wird eine Pauschalreise gemäß § 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbart, erhält jeder Reiseteilnehmer einen Sicherungsschein für Pauschalreisen ausgestellt.
1. Vertragsschluß
1.1. Mit der Anmeldung, welche ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet die/der TeilnehmerIn (soweit diese/r minderjährig ist, durch ihre/seine gesetzlichen VertreterInnen und diese selbst neben der/dem Minderjährigen) tld den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular von der/dem Minderjährigen und den/der bzw. dem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
1.2. Der Reisevertrag mit der/dem TN und - bei Minderjährigen - mit ihren/seinen gesetzlichen VertreterInnen kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung von tld an die/den TN und ihre/seine gesetzlichen VertreterInnen zustande.
2. Bezahlung
2.1. Mit Vertragsschluß (Zugang der Buchungsbestätigung beim / bei der TN) ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 100 Euro pro Person zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Nichtbezahlung der Anzahlung bewirkt keine Aufhebung des Reisevertrages.
2.2. Die Restzahlung ist zwei Wochen vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebestätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an tld zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch der/des TN auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
3. Rücktritt der/des TN
3.1. Die/der TN kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber tld, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. In jedem Fall des Rücktritts durch die/den TN steht tld unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung zu:
Mindestens 100 € zuzüglich:
a)vom 99. bis 31. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
b)vom 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
c)vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
d)vom 10. Tag bis zum Reisebeginn 50% des Reisepreises.
3.2. Der/dem TN ist es gestattet, tld nachzuweisen, dass ihm/r tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die/der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Rücktritt und Kündigung durch thelongestdrive.de
4.1. Tld kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die/der TN die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von tld bzw. der von ihm eingesetzten Freizeitleitung nachhaltig stört oder wenn sie/er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt tld, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von tld eingesetzten Freizeitleiter und Freizeitleiterinnen sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von tld in diesen Fällen wahrzunehmen.
4.2. Tld kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten MindestteilnehmerInnenzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a)Tld ist verpflichtet, der/dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der MindestteilnehmerInnenzahl nicht durchgeführt wird.
b)Ein Rücktritt von tld später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c)Die/der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn tld in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für die/den TN aus seinem Angebot anzubieten. Die/der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von tld über die Absage der Reise gegenüber dem tld geltend zu machen.
5. Obliegenheiten der/des TN Ausschlußfrist/Kündigung durch die/den TN
5.1. Die/der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihr/ihm von tld in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.
5.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§ 651 d Abs. 2 BGB) hat die/der TN bei Reisen mit tld dadurch zu entsprechen, dass sie/er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort den von tld eingesetzten ReiseleiterInnen anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche der/des TN wegen Reisemängeln, denen durch tld nicht abgeholfen wird, entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und leistet tld innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann die/der TN im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in ihrem/seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungs- gründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn der/dem TN die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem tld erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von tld verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der/des TN gerechtfertigt wird.
5.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat die/der TN innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber tld geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann die/der TN Ansprüche geltend machen, wenn sie/er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
6. Beschränkung der Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung von tld für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden der/des TN von tld weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
b) oder soweit tld für einen der/dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7. Verjährung, Sonstiges
7.1. Vertragliche Ansprüche der/des TN verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat die/der TN solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
7.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
8. Besondere Reisebedingungen von tld
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei ausgeschriebenen Gruppenreisen um einen Freizeiturlaub handelt, indem jeder Teilnehmer sich nach seinen Möglichkeiten mit einbringt. Insbesondere bei der gemeinsamen Verpflegung, den normal üblichen Reinigungsarbeiten und den gemeinsamen Aktivitäten.
Gerichtsstand ist Köln